Industrieklettern Tirol Logo und Icon – Bergsilhouette mit Seil

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen Industrieklettern Tirol und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungen
Die Art und der Umfang der Leistungen werden im Angebot bzw. Auftrag festgelegt. Änderungen während des Projekts müssen schriftlich vereinbart werden.

4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Steuern.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet werden.

5. Sicherheit & Zugang
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
alle relevanten Informationen vorliegen,
der Zugang zum Arbeitsort gewährleistet ist,
keine Gefahren für Mitarbeiter bestehen.
Gefahrenstellen müssen im Vorfeld gemeldet werden.

6. Termine & Ausführung
Leistungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Witterungseinflüsse, Sicherheitsrisiken oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Verzögerungen führen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund solcher Verzögerungen ist ausgeschlossen.

7. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
Für Arbeiten, die auf Anweisung des Auftraggebers erfolgen, übernimmt dieser das Risiko.

8. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu melden.
Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

9. Rücktritt & Stornierung
Stornierungen sind nur schriftlich möglich.
Bei kurzfristigen Stornierungen können angefallene Kosten sowie ein angemessener Anteil der Auftragssumme verrechnet werden.

10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Ausrüstung bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Imst, sofern keine zwingenden Bestimmungen dagegenstehen.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Besondere Risiko- und Sicherheitsregelungen

1. Sicherheitsvorgaben und Arbeitsfreigabe
Alle Arbeiten erfolgen gemäß den Standards der Seilzugangstechnik (SZT), EN-Normen, ÖNORM-Richtlinien sowie den internen Betriebsanweisungen von Industrieklettern Tirol.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine Arbeitsfreigabe (Permit to Work) bereitzustellen, sofern dies im Industriebereich erforderlich ist.

2. Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung
Vor Beginn der Arbeiten wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
Der Auftraggeber stellt dafür alle relevanten technischen Unterlagen zur Verfügung, darunter:
Pläne, Schnitte, Leitungs- und Kantenverläufe
Lastannahmen und Materialeigenschaften
Angaben zu Anlagenzuständen (Druck, Temperatur, Medien, Restenergien)
Fehlende oder unvollständige Informationen liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

3. Arbeitsunterbrechung bei Sicherheitsrisiken
Sollten während des Einsatzes sicherheitsrelevante Risiken auftreten (z. B. unzureichende Anschlagpunkte, Materialabgang, Wetterrisiken, fehlende Sperrzonen, nicht deklarierte Leitungen oder Gefahrenstoffe), ist Industrieklettern Tirol berechtigt, die Arbeiten sofort zu unterbrechen oder abzubrechen.
Hierdurch entstehende Verzögerungen begründen keine Haftungs- oder Schadenersatzansprüche gegen Industrieklettern Tirol.

4. Witterungsbedingte Einschränkungen
Arbeiten am Seil werden nur unter geeigneten Bedingungen durchgeführt.
Wetterabhängige Risikofaktoren sind insbesondere:
Windgeschwindigkeit über den zulässigen Grenzwerten
Niederschlag, Vereisung, Schneelast
Gewitteraktivität
reduzierte Sichtbarkeit durch Nebel oder Staub
thermische Belastungen
Der verantwortliche Einsatzleiter entscheidet über die Fortführung oder Unterbrechung der Arbeiten.

5. Sicherung des Arbeitsbereichs
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der gesamte Gefahren- und Fallbereich gemäß gesetzlicher Vorgaben abgesperrt ist.
Er sorgt für:
Zugangskontrolle und Absperrmaterial
Absicherung gegen Publikumsverkehr
Stilllegung beweglicher Anlagen oder Maschinen
Einhaltung behördlicher Auflagen und Verkehrsregelungen
Unzureichende Absperrungen können zu sofortigem Arbeitsstopp führen.

6. Industrieanlagen, Silos und geschlossene Räume
Bei Arbeiten in Industrieanlagen, Silos, Schächten und engen Räumen gelten zusätzliche Bestimmungen:
Gasmessungen (O₂, CO₂, toxische Stoffe, Explosionsgefahr) müssen vom Auftraggeber durchgeführt und dokumentiert werden
Medienzufuhr, Förderschnecken, Ventilatoren, Rührwerke und Prozessanlagen müssen stillgelegt und verriegelt (Lockout/Tagout) sein
Eine ausreichende technische oder natürliche Belüftung ist sicherzustellen
Rettungsketten und Evakuierungswege müssen definiert sein
Industrieklettern Tirol ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt sind.

7. Felsräumung, Felssicherung und Materialabtrag
Bei Arbeiten am Fels gelten folgende technische Rahmenbedingungen:
Der Auftraggeber hat Sperr- und Schutzmaßnahmen (Straßensperren, Baustellensicherung, Verkehrsumleitungen) zu organisieren
Der natürliche Felszustand kann unvorhersehbare Abgänge verursachen; eine vollständige Ausschaltung aller Risiken ist technisch nicht möglich
Industrieklettern Tirol haftet nicht für Schäden, die durch natürliche oder nicht vermeidbare Geländeveränderungen entstehen
Der Einsatzleiter entscheidet über die Art der Sicherungsmaßnahmen (Bohren, Vernetzen, Ankern, Entfernen loser Partien).

8. Lasten, Materialtransport und Anschlagpunkte
Lasten werden ausschließlich über geprüfte Anschlagpunkte bewegt.
Der Auftraggeber garantiert:
Tragfähigkeiten und Unterlagen zu vorhandenen Anschlagpunkten
dass Lastaufnahmen statisch geeignet sind
Zugang zu Maschinen, die ggf. als Zusatzsicherung dienen
Nicht geprüfte Anschlagpunkte können nicht verwendet werden.

9. Dokumentation und Nachweisführung
Industrieklettern Tirol führt auf Wunsch:
Fotodokumentation
Arbeitsberichte
Prüfprotokolle
Sicherheitsdokumentation (z. B. PSA-Checklisten, Gerätemonitoring)
Diese sind nicht automatisch Leistungsbestandteil und müssen vertraglich vereinbart werden.

10. Kosten bei Sicherheitsunterbrechung
Bei Unterbrechungen aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Absperrungen, fehlende Freigaben, nicht deklarierte Gefahrenstellen) werden folgende Posten verrechnet:
Wartezeiten
zusätzlicher Aufwand
erneute Anfahrten
mögliche Einsatzverzögerungen anderer Projekte